Wir waren Mitglied in der Hovawart Zuchtgemeinschaft und das nicht ohne guten Grund.

Zu den Zuchtzielen der HZD gehört es, nicht nur schöne sondern auch wesensfeste, gesunde, sozial verträgliche und langlebige Hovawarte nach dem Standard des

VDH / FCI zu züchten. Bei all diesen Merkmalen ist ein zur Zucht zugelassener Hovawart auch ein hervorragender Familienhund.

 

Bevor ein Hund der HZD zur Zucht zugelassen wird, muss er mindestens 2 Jahre alt sein und zwei Wesenstests (Verhalten III und Körung) bestanden haben. 

Während dieser Tests beurteilen geschulte Körmeister das Wesen des Hovawarts. Dabei wird dieser mit verschiedenen Situationen aus dem Alltag konfrontiert. In der Hauptkörung kommt  noch der Bedrohungsteil dazu, den der Hund souverän zu meistern hat.

Das Erscheinungsbild wird von einem Spezialzuchtrichter nach dem Standard des FCI beurteilt.

 

Des Weiteren ist es erforderlich, dass der Hund auf zwei Ausstellungen vorgestellt und mit sehr gut beurteilt wird. 

 

Auch die Gesundheit wird vor Zuchtzulassung nach strengen Vorschriften geprüft. So muss der Hund frei von HD (Hüftgelenksdysplasie) sein und die Schildrüsenwerte müssen im Normbereich sein.

 

Bevor man jedoch die entgültige Zusage zur Zucht bekommt, muss man als Züchter auch einige Vorgaben im Zuchtverein erfüllen.

So muss jeder Züchter ein Seminar besuchen, sich regelmässig fortbilden und die Auflagen einer guten Zuchtstätte nachweisen.

 

Wenn dies alles geschehen ist, erst dann darf geplant werden.

Bei der Planung steht jedem Züchter die Zuchtwartin zur Seite. Mit ihr gemeinsam wird die optimale Wahl zum Deckrüden getroffen. Denn auch hier gilt das Hauptaugenmerk der Gesundheit und absehbare Risiken können minimiert und gar ausgeschlossen werden.